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Verhältnis Bundes zu Landesrecht
Bundesrecht bricht Landesrecht
Landesrecht was mit Bundesrecht kollidiert ist also nichtig. Das liegt vor wenn sowohl Bundes wie Landesrecht anwendbar ist es aber zu unterschiedlichen Rechtsfolgen kommt.
Mischverwaltung von Bund und Ländern ist unzulässig.
Vertikale Gewaltenteilung (zwischen Bund und Ländern)
Landesrecht was mit Bundesrecht kollidiert ist also nichtig. Das liegt vor wenn sowohl Bundes wie Landesrecht anwendbar ist es aber zu unterschiedlichen Rechtsfolgen kommt.
Mischverwaltung von Bund und Ländern ist unzulässig.
Vertikale Gewaltenteilung (zwischen Bund und Ländern)