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Konkurrenz zwischen DeliktsR und EBV?
EBV enthält Sonderregelungen, die den unverklagten gutgläubigen Besitzer priveligieren.
d.h. § 823 ff BGB (-)
d.h. § 823 ff BGB (-)
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Privatrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010