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Alle Oberthemen / Jura / Verwaltungsrecht/Verwaltungsprozessrecht Bayern / Verwaltungs-/Verwaltungsprozessrecht
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Was ist eine Allgemeinverfügung?
Verwaltungsakt nach Art. 35 S. 2 BayVwVfG, der zwar einen Einzelfall regelt aber an eine Personenmehrheit gerichtet ist und somit eine konkret-generelle Regelung beinhaltet
Beispiele: Verkehrsschild, Widmung einer Straße
Tags: Allgemeinverfügng, Verwaltungsakt
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Autor: CoboCards-User
Oberthema: Jura
Thema: Verwaltungsrecht/Verwaltungsprozessrecht Bayern
Veröffentlicht: 19.10.2013

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