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Wie sind Satzungen kommunaler Gebietskörperschaften normenhierarchisch einzuordnen?
Zur verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltung von Gemeinden und Landkreisen (Art. 28 Abs. 2 GG) gehört die Autonomie (Satzungshoheit). Die kommunalen Satzungen sind gleichwohl untergesetzliches Recht, das normenhierarchisch den Bundesländern zuzuordnen ist und im Sinne des Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG Landesrecht darstellt.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010