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Motive für eine Nichtanzeige von Straftaten können etwa sein;
- Angst vor der Rache des Täters ,
- Scham (z.B bei Opfern von Sexualstraftaten),
- Angst vor Entdeckung eigner Straftaten (etwa bei Straftaten im „Milieu“),
- Scheu vor dem mit der Strafanzeige verbundenen Aufwand (vor allem bei Bagatelldelikten)
- Einschätzung der Polizeiarbeit als ineffektiv (z.B. bei der Aufklärung von sog. „einfachen“ Diebstählen.
- Scham (z.B bei Opfern von Sexualstraftaten),
- Angst vor Entdeckung eigner Straftaten (etwa bei Straftaten im „Milieu“),
- Scheu vor dem mit der Strafanzeige verbundenen Aufwand (vor allem bei Bagatelldelikten)
- Einschätzung der Polizeiarbeit als ineffektiv (z.B. bei der Aufklärung von sog. „einfachen“ Diebstählen.