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Gilt beim gefahrenabwehrrechtlichen Schadensausgleich das Prinzip der Naturalrestitution?
Nein, der Schadensausgleich ist ausschließlich in Geld zu leisten (§ 81 III 1 Nds. SOG).
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010