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45. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Schüler dem Unterricht fernbleiben?
1. Bei gerechtfertigter Verhinderung (z.B. Krankheit)
2. Erlaubnis zum Fernbleiben (Schülervertreter, individuelle Berufsorientierung)
3. Wenn von der Teilnahme am Unterricht befreit (z.B. verletzungsbedingt am Turnunterricht)
Generell besteht Verpflichtung zur Teilnahme, auch wenn Anmeldung nötig ist (Freigegenstände, unverbindliche Übungen)!
2. Erlaubnis zum Fernbleiben (Schülervertreter, individuelle Berufsorientierung)
3. Wenn von der Teilnahme am Unterricht befreit (z.B. verletzungsbedingt am Turnunterricht)
Generell besteht Verpflichtung zur Teilnahme, auch wenn Anmeldung nötig ist (Freigegenstände, unverbindliche Übungen)!
Tags: Jugendrecht, Schul- und Jugendrecht, Schulrecht, Wohlkinger
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: dstockinger
Oberthema: Rechtskunde
Thema: Dienstprüfungskurs
Schule / Uni: Schulpsychologie Österreich
Ort: W
Veröffentlicht: 10.09.2009