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Wann wird die Adäquanztheorie nicht anwendet?
1. Gefährdungshaftung
2. Vorsatztaten
3. Schutzzweck der Norm erfasst gerade diesen unwahrscheinlichen Fall
2. Vorsatztaten
3. Schutzzweck der Norm erfasst gerade diesen unwahrscheinlichen Fall
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Privatrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010