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Vereine
1) Auf Dauer angelegte Verbindung 2) mehrerer 3) natürlicher oder juristischer Personen 4) zur Erreichung eines gemeinsamen
Zwecks, 5) die körperschaftlich organisiert ist, 6) einen Gesamtnamen führt und 7) auf wechselnden Mitgliederbestand angelegt ist.Unterscheidung zwischen
ideellen, d. h. nichtwirtschaftlichen (§ 21) u. wirtschaftlichen (§ 22) Vereinen.
Zwecks, 5) die körperschaftlich organisiert ist, 6) einen Gesamtnamen führt und 7) auf wechselnden Mitgliederbestand angelegt ist.Unterscheidung zwischen
ideellen, d. h. nichtwirtschaftlichen (§ 21) u. wirtschaftlichen (§ 22) Vereinen.
Karteninfo:
Autor: gedankensalat
Oberthema: Jura
Thema: BGB
Schule / Uni: Potsdam
Veröffentlicht: 01.01.2010