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28. Was sind Überstunden, wann sind sie zu leisten und wie werden sie abgegolten?
Mehrleistungen sind auf Anordnung zu leisten.
Abgeltung:
* Zeitausgleich 1:1 im Quartal (wenn möglich).
* Mehrleistung an Sonn- und Feiertagen: ist finanziell abzugelten, Abrechnung innerhalb eines Kalendermonats.
* Wenn Zeitausgleich im Quartal nicht möglich: wird zur "Überstunde":
* 1:1,5 in Freizeit oder in Geld
* oder 1:1 in Freizeit plus Geld
auszugleichen.
Abgeltung:
* Zeitausgleich 1:1 im Quartal (wenn möglich).
* Mehrleistung an Sonn- und Feiertagen: ist finanziell abzugelten, Abrechnung innerhalb eines Kalendermonats.
* Wenn Zeitausgleich im Quartal nicht möglich: wird zur "Überstunde":
* 1:1,5 in Freizeit oder in Geld
* oder 1:1 in Freizeit plus Geld
auszugleichen.
Tags: Beamten-Dienstrecht, Schmidlechner
Quelle: S. 33, 60 und 61
Quelle: S. 33, 60 und 61
Karteninfo:
Autor: dstockinger
Oberthema: Rechtskunde
Thema: Dienstprüfungskurs
Schule / Uni: Schulpsychologie Österreich
Ort: W
Veröffentlicht: 10.09.2009