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Was ist unter bundesunmittelbaren Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts zu verstehen?
Bundesunmittelbar sind Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Recht, die unter der Rechtsaufsicht des Bundes stehen. Aufgrund ihrer rechtlichen Verselbständigung bezeichnet man sie als mittelbare Bundesverwaltung.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010