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Wer kann alles als Verpfänder einer Sache auftreten?
1) Forderungsschuldner (Schuldner der gesicherten Forderung), der Eigentümer der Sache ist, die verpfändet werden soll.
2) Der Eigentümer der Sache, der aber nicht mit dem Forderungsschuldner identisch ist. (Rechtsbeziehung z.B. aus GoA o. Auftrag)
3) Der Forderungsschuldner selbst, der aber nicht Eigentümer der Sache ist.
4) Ein Dritter, der aber nicht Forderungsschuldner oder Eigentümer der Sache ist.
2) Der Eigentümer der Sache, der aber nicht mit dem Forderungsschuldner identisch ist. (Rechtsbeziehung z.B. aus GoA o. Auftrag)
3) Der Forderungsschuldner selbst, der aber nicht Eigentümer der Sache ist.
4) Ein Dritter, der aber nicht Forderungsschuldner oder Eigentümer der Sache ist.