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Tripartismus
Tripartismus bedeutet zunächst soviel wie „Dreiteilung“. Im Zusammenhang mit dem Bereich der beruflichen Bildung, die gemäß GG in den Kompetenzbereich des Bundes fällt, versteht man unter Tripartismus, dass insgesamt drei Akteure; Staat, Arbeitnehmer- u. Arbeitgebervertreter (Sozialparteien) in allen Angelegenheiten, die die berufliche Bildung betreffen, zusammenwirken.
Karteninfo:
Autor: Zechem
Oberthema: Bildungswissenschaften
Thema: Einführung
Schule / Uni: FernUniversität Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 09.04.2010