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Kanzlerprinzip/Ressortprinzip/Kollegialprinzip
Das Kanzlerprinzip ist ein Regierungsgrundsatz in der Bundesrepublik Deutschland. Nach Art. 65 S. 1 des Grundgesetzes bestimmt der Bundeskanzler "die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung" (Richtlinienkompetenz).
Das Ressortprinzip ist ein Regierungsgrundsatz in der Bundesrepublik Deutschland. Er besagt nach Artikel 65 Satz 2 Grundgesetz, dass der Bundesminister seinen Geschäftsbereich innerhalb der durch den Bundeskanzler vorgegebenen Richtlinien der Politik selbständig und unter eigener Verantwortung leitet.
Das Kollegialprinzip kommt dann zum Einsatz wenn mehrer Ressorts von Gesetz/verordnung betroffen sind und sich untereinader einigen im Rahmen des Kanzlerprinzips.
Das Ressortprinzip ist ein Regierungsgrundsatz in der Bundesrepublik Deutschland. Er besagt nach Artikel 65 Satz 2 Grundgesetz, dass der Bundesminister seinen Geschäftsbereich innerhalb der durch den Bundeskanzler vorgegebenen Richtlinien der Politik selbständig und unter eigener Verantwortung leitet.
Das Kollegialprinzip kommt dann zum Einsatz wenn mehrer Ressorts von Gesetz/verordnung betroffen sind und sich untereinader einigen im Rahmen des Kanzlerprinzips.