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Ist der Antrag im verfassungsgerichtlichen Organstreitverfahren fristgebunden?
Ja, der Antrag muss binnen sechs Monaten, nachdem die beanstandete Maßnahme oder Unterlassung dem Antragsteller bekannt geworden ist, gestellt werden (§ 64 Abs. 3 BVerfGG).
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010