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Frage 6: Begutachtende Stellen und Begutachtungsfrist
Gesetzesentwurf in Begutachtung -> begutachtende Stellen je nach Materie
Wenn es Schulen betrifft: LSR, Gemeindebund, Städtebund, alle Ministerien, Bundeskanzleramt (BKA hat vorgefertigten Verteiler, welche Stellen zur Stellungnahme vorgesehen)
Frist: normal 6 Wochen (mindestens 4 Wochen wegen Möglichkeit des Auslösens eines Konsultationsverfahrens)
Ablauf: Entwurf -> Begutachtung -> Ministerrat (100 % Konsens) -> Regierungsvorlage Nationalrat
Dann: 1. Lesung - Ausschüsse - 2. Lesung (General- und Spezialdebatte, Abstimmung) - 3. Lesung (Formfehler)
-> Bundesrat (o.k. oder Einspruch und zurück an NR -> Änderungen oder Beharrungsbeschluss)
Wenn es Schulen betrifft: LSR, Gemeindebund, Städtebund, alle Ministerien, Bundeskanzleramt (BKA hat vorgefertigten Verteiler, welche Stellen zur Stellungnahme vorgesehen)
Frist: normal 6 Wochen (mindestens 4 Wochen wegen Möglichkeit des Auslösens eines Konsultationsverfahrens)
Ablauf: Entwurf -> Begutachtung -> Ministerrat (100 % Konsens) -> Regierungsvorlage Nationalrat
Dann: 1. Lesung - Ausschüsse - 2. Lesung (General- und Spezialdebatte, Abstimmung) - 3. Lesung (Formfehler)
-> Bundesrat (o.k. oder Einspruch und zurück an NR -> Änderungen oder Beharrungsbeschluss)
Tags: Behördenaufbau, Jäger, Verfassung, Verwaltung
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Karteninfo:
Autor: dstockinger
Oberthema: Rechtskunde
Thema: Dienstprüfungskurs
Schule / Uni: Schulpsychologie Österreich
Ort: W
Veröffentlicht: 10.09.2009