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Alle Oberthemen / Jura / Strafrecht / StPO I
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                                 Vernehmungsbegriff
formeller Vernehmungsbegriff: Unter einer Vernehmung ist eine Befragung zu verstehen, d. von einem Staatsorgan in amtlicher Funktion mit dem Ziel d. Gewinnung einer Aussage durchgeführt wird

materieller Vernehmungsbegriff: Hiernach liegt eine Vernehmung vor, wenn eine Person zur Entäußerung von Wissen durch ein dazu rollenmäßig befugtes Prozessorgan, das nicht notwendig als solches nach außen hin erkennbar geworden sein muss, veranlasst wird.
(Teile der Lit.)
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Autor: Jenny
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht
Veröffentlicht: 22.03.2010

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