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Definition AO( kurz)
Ausbildungsordnungen sind Rechtsverordnungen, die auf Grundlage des BBiG erlassen werden. Sie sind unmittelbar geltendes Recht, alle an der Berufsausbildung beteiligten müssen sich an sie halten.
Karteninfo:
Autor: Zechem
Oberthema: Bildungswissenschaften
Thema: Einführung
Schule / Uni: FernUniversität Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 09.04.2010