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Baurecht: Rechtsschutz
Auf welchen Zeitpunkt ist bei der Drittklage eines Nachbarn abzustellen?
Kann eine Gemeinde Rechtsschutz gegen ein anderes Bauvorhaben haben?
Wie kann gegen Bebauungspläne vorgegangen werden?
Auf welchen Zeitpunkt ist bei der Drittklage eines Nachbarn abzustellen?
Kann eine Gemeinde Rechtsschutz gegen ein anderes Bauvorhaben haben?
Wie kann gegen Bebauungspläne vorgegangen werden?
Bei Anfechtungsklage: Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung.Bei Änderung zulasten des Bauherrn - Klage des Nachbarn unbegründet. Bei Änderung zugunsten des Bauherrn - Abstellen auf neue Rechtslage (prozessökonomisch). Klage des Nachbarn unbegründet. Beachte: Rücknahme der Gehnehmigung während des Widerspruchverfahrens - Ermmessen auf Null reduziert, wenn Drittwiderspruch zulässig und begründet.
a) Wenn Einvernehmen (§ 36 II 3 BauGB) = Widerspruch oder Anfechtungsklage
b) Bei Rechtsverletzung, Art 28 II GG = Drittanfechtungklage.
c) Bei Eingirffen des Gesetzgebers = Kommunale Verfassungsbeschwerde, Art 93 I Nr 4b GG iVm §§ 91 ff BVerGG
B - Pläne: § 47 I Nr 1 VwGO, § 246 II oder § 10 BauGB.
a) Wenn Einvernehmen (§ 36 II 3 BauGB) = Widerspruch oder Anfechtungsklage
b) Bei Rechtsverletzung, Art 28 II GG = Drittanfechtungklage.
c) Bei Eingirffen des Gesetzgebers = Kommunale Verfassungsbeschwerde, Art 93 I Nr 4b GG iVm §§ 91 ff BVerGG
B - Pläne: § 47 I Nr 1 VwGO, § 246 II oder § 10 BauGB.
Tags: Öffentlliches Recht/Baurecht/Rechtsschutz
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