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Ist eine Behörde stets befugt, eine gesetzlich niedergelegte Verhaltenspflicht durch Verwaltungsakt zu konkretisieren?
Keineswegs. Hierzu bedarf es einer besonderen Verwaltungsaktsbefugnis, also der ausdrücklichen Ermächtigung, durch Verwaltungsakt zu handeln.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010