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Abgrenzung: Selbstmordteilnahme <-> Tötung durch mittelbare Täterschaft §§ 212, 25 I StGB
§ 216 (-) mangels Ernstlichkeit.
Welcher Maßstab dient der Abgrenzung? Wann hält der Suizident das Tatgeschehen noch in den Händen?
Siriusfall: Täter verschleiert die Tatsache der Selbsttötung und macht das Opfer damit zu seinem Werkzeug.
Ekulpationstheorie: es liegt keine eigenverantwortliche Selbsttötung vor, wenn das Opfer auch hinsichtlich einer solchen Fremdschädigung schuldlos handeln würde.
Einwilligungstheorie (h.M.) keine Selbstverantwortlichkeit, wenn Selbsttötungsentscheidung keine ernstliche Entscheidung, also frei von Willensmängeln wäre.
Welcher Maßstab dient der Abgrenzung? Wann hält der Suizident das Tatgeschehen noch in den Händen?
Siriusfall: Täter verschleiert die Tatsache der Selbsttötung und macht das Opfer damit zu seinem Werkzeug.
Ekulpationstheorie: es liegt keine eigenverantwortliche Selbsttötung vor, wenn das Opfer auch hinsichtlich einer solchen Fremdschädigung schuldlos handeln würde.
Einwilligungstheorie (h.M.) keine Selbstverantwortlichkeit, wenn Selbsttötungsentscheidung keine ernstliche Entscheidung, also frei von Willensmängeln wäre.
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010