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03.20.
a) Müssen Hausinstallationen dem Netzbetreiber vor der Ausführung gemeldet werden?
b) Wer meldet dem Netzbetreiber den Abschluss der Installationsarbeiten und mit welchem Dokument?
a) Müssen Hausinstallationen dem Netzbetreiber vor der Ausführung gemeldet werden?
b) Wer meldet dem Netzbetreiber den Abschluss der Installationsarbeiten und mit welchem Dokument?
NIV Art.23 & 22
a) Sofern der Anschlusswert der Installation 3,6kVA
oder mehr beträgt mit der Installationsanzeige.
b) Der Eigentümer meldet den Abschluss mit dem
Sicherheitsnachweis.
a) Sofern der Anschlusswert der Installation 3,6kVA
oder mehr beträgt mit der Installationsanzeige.
b) Der Eigentümer meldet den Abschluss mit dem
Sicherheitsnachweis.
Tags: 03 Arbeiten an Elektroinstallationen
Quelle: Quelle: Elektroabteilung des Berufsbildungszentrum Luzern, BBZB
Quelle: Quelle: Elektroabteilung des Berufsbildungszentrum Luzern, BBZB