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Kann die Probezeit auch kürzer wie 2 Wochen sein? Und wie wäre das möglich?
Kürzere Probezeit nur über Tarifvertrag möglich. Das ist eine Ausnahme vom Günstigkeitsprinzip.
(§ 622 Abs. 4)
(§ 622 Abs. 4)
Karteninfo:
Autor: Manni
Oberthema: Industriemeister
Thema: Rechtsbewusstes Handeln
Schule / Uni: BASF
Veröffentlicht: 29.07.2013