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Fällt eine Adoption, bei der die Einwilligung eines Elternteils ersetzt wird, unter Art. 6 Abs. 3?
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht, denn Art. 6 Abs. 3 GG setzt voraus, daß das Verwandschaftsverhältnis (also die Familie) erhalten bleibt. Dies ist bei der Adoption gerade nicht der Fall. Das Bundesverfassungsgerichts rechtfertigt diese Maßnahme mit dem Wächteramt des Staates (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG).
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010