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Warum spricht man der Zweispurigkeit des Strafrechts?
Der Grund für die Einfühung des dualistischen Systems (Strafe/Maßregeln) ist darin zu sehen, daß es Fälle gibt, in denen Täter, die z.B. geisteskrank sind (mangels Schuldfähigkeit) auch dann nicht belangt werden können, wenn die Gefahr besteht, dass sie die Allgemeinheit in Zukunft weiter gefähred. Die Maßregeln der Besserung und Sicherung, die eine Inobhutnahme zulassen und ihre Rechtfertigung in dem Sicherungsbedürfnis der staatlichen Gemeinschaft finden, sollen diese Lücke schließen und zugleich der Besserung des Täters (z.B. Therapie) dienen.
Strafe knüpft an die Schuld und die Vergangenheit.
Maßregel an die Gefährlichkeit und an die Zukunft.
Strafe knüpft an die Schuld und die Vergangenheit.
Maßregel an die Gefährlichkeit und an die Zukunft.