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VersG; Versammlungsbegriff (Streit über Minimum)
nach VersG
- öff. Versammlung
- Jedermannsrecht
- Friedlichkeit ist egal
+ VersG ist gerade bei unfriedlichen Versammlungen anwendbar
zusätzliche Kriterien Art 8 GG
- Zusammenkunft mehrerer
- Verbundenheit
- innerer Zweck
- friedlich und waffenlos
+ Waffen iSd WaffG + gef Werkzeuge; =/ Schutzgegenstände; =/ Blockade; Handlungen v einiger Gefährlichkeit (irrelevant ob TB v StGB/OWiG; GG nicht durch einfaches Gesetz)
Streit über Minimum an gemeinsamen Zweck
- enger = gemeinschaftlich auf Teilhabe an d öff Meinungsbildung
+ Versammtlungsfreiheit ist kollektive Meinungsfreiheit; Kriterien sind Forderungen/Handzettel/Banner/Diskussionen/Internet
- erweiterter = Erörterung igendwelcher Angelegenheiten (priv/ÖR
+ Meinungsbildung ist weiter erforderlich
- weiter = losgelöst v Meinungsbildung genügt jeder Zweck; Art 8 I schützt Persönlichkeitsentfaltung d Gruppe; Ausschluss v komm Interessen
- öff. Versammlung
- Jedermannsrecht
- Friedlichkeit ist egal
+ VersG ist gerade bei unfriedlichen Versammlungen anwendbar
zusätzliche Kriterien Art 8 GG
- Zusammenkunft mehrerer
- Verbundenheit
- innerer Zweck
- friedlich und waffenlos
+ Waffen iSd WaffG + gef Werkzeuge; =/ Schutzgegenstände; =/ Blockade; Handlungen v einiger Gefährlichkeit (irrelevant ob TB v StGB/OWiG; GG nicht durch einfaches Gesetz)
Streit über Minimum an gemeinsamen Zweck
- enger = gemeinschaftlich auf Teilhabe an d öff Meinungsbildung
+ Versammtlungsfreiheit ist kollektive Meinungsfreiheit; Kriterien sind Forderungen/Handzettel/Banner/Diskussionen/Internet
- erweiterter = Erörterung igendwelcher Angelegenheiten (priv/ÖR
+ Meinungsbildung ist weiter erforderlich
- weiter = losgelöst v Meinungsbildung genügt jeder Zweck; Art 8 I schützt Persönlichkeitsentfaltung d Gruppe; Ausschluss v komm Interessen
Tags: Verfassungsrecht, Versammlungsrecht
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