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(P) Voraussetzungen der Rechtswidrigkeit der Enteignung bei Geld i.S.v. § 242 StGB?
h.M. fälliger einredefreier Speziesanspruch (wie bei anderen Sachen), aber ggf. Korrektur auf der Vorsatzebene
Lit. Übereinstimmung der Wertsumme genügt.
Wortlaut / Telos: Wieso Differenzierung zwischen Sache "Geld" und anderen Sachen? (h.M.)
Telos: Geschützt soll nicht die Auswahlbefugnis des Eigentümers, sondern der wirtschaftliche Wert werden. (Lit.)
Lit. Übereinstimmung der Wertsumme genügt.
Wortlaut / Telos: Wieso Differenzierung zwischen Sache "Geld" und anderen Sachen? (h.M.)
Telos: Geschützt soll nicht die Auswahlbefugnis des Eigentümers, sondern der wirtschaftliche Wert werden. (Lit.)
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 11.02.2010