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Geschäftsfähigkeit
Fähigkeit, Rechtsgeschäfte vorzunehmen.Volle Geschäftsfähigkeit tritt mit Erreichen des 18. Lebensjahres ein. Vor Erreichen
der Volljährigkeit besteht entweder eine beschränkte Geschäftsfähigkeit (§ 106) oder eine Geschäftsunfähigkeit (§ 104).
der Volljährigkeit besteht entweder eine beschränkte Geschäftsfähigkeit (§ 106) oder eine Geschäftsunfähigkeit (§ 104).
Karteninfo:
Autor: gedankensalat
Oberthema: Jura
Thema: BGB
Schule / Uni: Potsdam
Veröffentlicht: 01.01.2010