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An einem durch ein weiß-rot-weißes Mastschild
gekennzeichneten Lichtsignal, das Halt zeigt oder gestört ist, dürfen Züge nur auf Ersatzsignal, Vorsichtsignal, Gegengleisfahrt-Ersatzsignal, Befehl oder – bei Signal Zs 12 – auf mündlichen bzw. fernmündlichen Auftrag vorbeifahren.
Zs1, Zs7, Zs8, Zs12, Befehl, Zustimmung Ww
Rangierfahrten dürfen nur mit Zustimmung des zuständigen Wärters am Signal vorbeifahren.
Lichtsignale, an deren Standort bei erloschenem Signalbild zu halten ist, sind durch Mastschilder kenntlich. Die Mastschilder geben das Verhalten bei Halt zeigenden oder gestörten Lichtsignalen vor.
gekennzeichneten Lichtsignal, das Halt zeigt oder gestört ist, dürfen Züge nur auf Ersatzsignal, Vorsichtsignal, Gegengleisfahrt-Ersatzsignal, Befehl oder – bei Signal Zs 12 – auf mündlichen bzw. fernmündlichen Auftrag vorbeifahren.
Zs1, Zs7, Zs8, Zs12, Befehl, Zustimmung Ww
Rangierfahrten dürfen nur mit Zustimmung des zuständigen Wärters am Signal vorbeifahren.
Lichtsignale, an deren Standort bei erloschenem Signalbild zu halten ist, sind durch Mastschilder kenntlich. Die Mastschilder geben das Verhalten bei Halt zeigenden oder gestörten Lichtsignalen vor.
Karteninfo:
Autor: FelixW
Oberthema: Eisenbahnbetrieb
Thema: Signalbilder
Veröffentlicht: 26.02.2012