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Alle Oberthemen / BWL / Unternehmensführung / BWL C: VL Teil 2
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Arbitrage und die Bewertung von Wertpapieren

Arbitrage
Das Ausnutzen unterschiedlicher Preise für äquivalente Güter auf unterschiedlichen Märkten bezeichnet man als Arbitrage.
Konkret bezeichnet man als Arbitragegelegenheit jede Situation, in der es möglich ist, einen sicheren Gewinn ohne eigene Investition zu erzielen.
Wird eine Arbitragegelegenheit entdeckt, werden Marktteilnehmer eine solche ausnutzen und am Markt handeln. Daher werden die Marktpreise sich schnell anpassen und die Arbitragegelegenheit eliminieren.
Einen Finanzmarkt, auf dem keine Arbitragegelegenheiten existieren, bezeichnen wir hier als normalen Markt.
Tags: arbitrage, arbitragegelegenheit, normaler markt
Quelle: IuF Teil 4, Folie 3
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Karteninfo:
Autor: sundance
Oberthema: BWL
Thema: Unternehmensführung
Schule / Uni: KIT
Ort: Karlsruhe
Veröffentlicht: 12.04.2010

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