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Baurecht: Bauleitpläne
Bei welchen Fehlern ist der Abwägungsvorgang nach § 214 III 2, 2. Hs. BauGB besonders zu prüfen?
Nenne Beispiele für materielle Fehler nach BauGB, die zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans führen!
Bei welchen Fehlern ist der Abwägungsvorgang nach § 214 III 2, 2. Hs. BauGB besonders zu prüfen?
Nenne Beispiele für materielle Fehler nach BauGB, die zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans führen!
I. Abwägungsdisproportionalität: Der Ausgleich zwischen zwei Belangen ist mißlungen, steht außer Verhältnis zur objektiven Gewichtung der Belange
II. (P) Verstoß gegen das Gebot der Konfliktbewältigung: Wirtschaftliche und Soziale Folgeprobleme müssen durch Festsetzung gelöst sein. Konflikte sollen wenn möglichnicht entstehen oder gemindert werden.
III. (P) Verstoß gegen das Gebot der Trennung unverträglicher Nutzungen: Beachtung von Immessions- (Luftbelastung usw) und Emmissionsschutz (Anlagenausstoß usw). Folge: Abwägung mit besnoderen Gewicht.
Beachte: § 3124 III 2, 2. Hs BauGB bezieht sich nur auf Abwägungsvorgang.
§ 1 III BauGB: Nicht erforderliche Planung; § 1 IV BauGB: Verstoß gegen Raumordnung; § 2 II BauGB: Verstoß gegen interkommunales Abstimmungsgebot; § 9 I BauGB: Keine zulässige Festsetzung
II. (P) Verstoß gegen das Gebot der Konfliktbewältigung: Wirtschaftliche und Soziale Folgeprobleme müssen durch Festsetzung gelöst sein. Konflikte sollen wenn möglichnicht entstehen oder gemindert werden.
III. (P) Verstoß gegen das Gebot der Trennung unverträglicher Nutzungen: Beachtung von Immessions- (Luftbelastung usw) und Emmissionsschutz (Anlagenausstoß usw). Folge: Abwägung mit besnoderen Gewicht.
Beachte: § 3124 III 2, 2. Hs BauGB bezieht sich nur auf Abwägungsvorgang.
§ 1 III BauGB: Nicht erforderliche Planung; § 1 IV BauGB: Verstoß gegen Raumordnung; § 2 II BauGB: Verstoß gegen interkommunales Abstimmungsgebot; § 9 I BauGB: Keine zulässige Festsetzung
Tags: Öffentlliches Recht/Baurecht/Bauleitpläne
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