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ne bis in idem
„Es möge nicht zweimal wegen desselben (Verbrechens)
Recht gesprochen werden.“ Verbot doppelter Strafverfolgung
Recht gesprochen werden.“ Verbot doppelter Strafverfolgung
Karteninfo:
Autor: gedankensalat
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: Potsdam
Ort: Potsdam
Veröffentlicht: 14.01.2010