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Steht die Verfassungsmäßigkeit von § 15 VersammlG im Zweifel?
Zweifel an der formellen Verfassungsmäßigkeit ergeben sich nicht, wobei aber kurz die Gesetzgebungskompetenz nach der Föderalismusreform zu diskutieren ist. Materiell ist es bedenklich, dass die Norm ein Verbot schon dann rechtfertigt, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet ist, so dass nach dem Wortlaut Einschränkungen schon möglich sind, wenn Rechtsgüter von weit geringerem verfassungsrechtlichen Rang betroffen sind. Mit dem Bundesverfassungsgericht ist die Norm deshalb einschränkend dahingehend auszulegen, dass nur der Schutz mindestens gleichwertiger Verfassungsgüter ein Versammlungsverbot rechtfertigt. Versammlungsrecht und andere Verfassungsgüter sind deshalb in praktische Konkordanz zu bringen.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010