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Vergütung bei Krankheit
o Weiterzahlung nach §3 EntgFG
o Bei Krankheit naher Verwandter (Eltern, Kinder etc.) darf frei genommen werden für die Pflege > Bsp. Kinder bis 12 Jahren SozGB > zahlt Krankenkasse
o Informationspflicht zum Arbeitgeber
o Krankheit im Urlaub werden gutgeschrieben
o Krankheit darf nicht selbstverschuldet sein (Fussball vs. Extremsportarten)
o Langzeiterkrankung > Wiedereingliederung
o Bei Krankheit naher Verwandter (Eltern, Kinder etc.) darf frei genommen werden für die Pflege > Bsp. Kinder bis 12 Jahren SozGB > zahlt Krankenkasse
o Informationspflicht zum Arbeitgeber
o Krankheit im Urlaub werden gutgeschrieben
o Krankheit darf nicht selbstverschuldet sein (Fussball vs. Extremsportarten)
o Langzeiterkrankung > Wiedereingliederung