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Vollbesitz <-> Teilbesitz
Vollbesitz: Besitzer der ganzer Sache
Teilbesitz: Besitzer an einem abgesonderten Teil der Sache, soweit gesonderte Herrschaft an Sachteilen oder (auch an) wesentlichen Bestandteilen neben der Herrschaft einer anderen Person möglich ist.
Teilbesitz: Besitzer an einem abgesonderten Teil der Sache, soweit gesonderte Herrschaft an Sachteilen oder (auch an) wesentlichen Bestandteilen neben der Herrschaft einer anderen Person möglich ist.
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Sachenrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010