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abstrakte Gefahr
- Mehrzahl von gleichartig, gedachten, konkret gefährlichen Sachverhalten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit für ein Schutzgut der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung
-> abstrakt-generelle MIttel = Gefahrenabwehrverordnungen
(vgl. § 71 HSOG)
-> abstrakt-generelle MIttel = Gefahrenabwehrverordnungen
(vgl. § 71 HSOG)
Tags: Polizeirecht
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