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Was versteht man unter Rechtsweggarantie?
Die Garantie, dass jedes exekutivische Handeln, durch das subjektive Rechte verletzt werden können, richterlicher Kontrolle unterliegt (Art. 19 IV GG).
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010