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Könnte ein Bundesratspräsident nach Ablauf seiner einjährigen Amtszeit erneut gewählt werden?
Nach dem Wortlaut des Art. 52 Abs. 1 GG wäre dies denkbar. Mit dem Königsteiner Abkommen vom 30. August 1950 haben die Bundesländer allerdings vereinbart, dass ein jährlicher Wechsel im Amt des Bundesratspräsidenten stattfindet. Das Königsteiner Abkommen gilt mittlerweile als Verfassungsgewohnheitsrecht, so dass eine Wiederwahl ausgeschlossen ist.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010