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"Da die Verantwortung für den betrieblichen Teil der beruflichen Erstausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf des dualen Systems beim Bund liegt, schreibt der Bund die Regelungen für die Teilzeitberufsschule fest."
Diese Aussage ist falsch!
Der Bund hat nur für den betrieblichen also außerschulischen Teil der beruflichen Erstausbildung die Gesetzgebungskompetenz. Die Länder haben im Rahmen der Kulturhoheit die Gesetzgebungskompetenz für die Teilzeitberufsschule.
Der Bund hat nur für den betrieblichen also außerschulischen Teil der beruflichen Erstausbildung die Gesetzgebungskompetenz. Die Länder haben im Rahmen der Kulturhoheit die Gesetzgebungskompetenz für die Teilzeitberufsschule.
Tags: berufliche Erstausbildung, Gesetzgebungkompetenz
Quelle: Skript 1
Quelle: Skript 1
Karteninfo:
Autor: ulive
Oberthema: Bildungswissenschaften
Thema: Einführung
Veröffentlicht: 08.04.2010