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Mitarbeiterbeteiligungen
Mitarbeiterbeteiligung bezeichnet ein, über die traditionelle Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, hinausgehendes Verhältnis auf partnerschaftlicher Grundlage.
Die Mitarbeiterbeteiligung kann sein:
* Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung (hier liegt der Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht)
* Mitarbeiter-Erfolgsbeteiligung (hier liegt der Schwerpunkt im Arbeitsrecht)
Die Mitarbeiterbeteiligung kann sein:
* Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung (hier liegt der Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht)
* Mitarbeiter-Erfolgsbeteiligung (hier liegt der Schwerpunkt im Arbeitsrecht)
Karteninfo:
Autor: milkalette
Oberthema: IHK Prüfungsvorbereitung
Thema: Unternehmensführung
Veröffentlicht: 29.01.2010