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Bestehen gegen die gängige Staatspraxis ein an sich zustimmungsbedürftiges Gesetz in einen zustimmungsbedürftigen und einen nicht zustimmungsbedürftigen Teil aufzuspalten, verfassungsrechtliche Bedenken?
Nein, das Bundesverfassungsgericht hat dieses Verfahren inzwischen ausdrücklich gebilligt. Der Bundesrat ist allerdings nicht verpflichtet, einem Gesetzestorso seine Zustimmung zu erteilen.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010