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Strafrechtlicher Schutz der Opfer (Materielles Strafrecht)
TOA
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Von besonderer Bedeutung ist auch die Normierung des Täter-Opfer- Ausgleichs in §46 a StGB durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 11.94. Diese Vorschrift beruht auf dem in der kriminologischen Wissenschaft seit langem verfochtenen Gedanken, den durch die Straftat geschaffenen Konflikt nicht allein durch Bestrafung des Täters, sondern durch eine Versöhnung zwischen Täter u. Opfer zu beseitigen. Diese werde durch ein Geständnis bzw. eine Entschuldigung des Täters, mit dem er sich der Tat stellen und durch Schadensersatzleistung an das Opfer sowie dadurch erreicht, dass das Opfer dem Täter vergebe.