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Genehmigungsarten im BauR
Baugenehmigung - 64 HBO
Bauvorbescheid - 66 HBO (Teilgenehmigung)
- Bauvorbescheid ist unanfechtbar, unbeachtlich von späteren Gesetzesänderungen/B-Planänderungen
- Bauvorbescheid ergibt keine Baufreihabe (65 HBO) diese entsteht erst durch Baugenehmigung gem 64 HBO
Teilbaugenehmigung - 67 HBO
- Teilbaugenehmigung ergibt Teilbaufreigabe (vgl. 67 I 2 HBO)
fliegende Bauten - 68 HBO
- vorübergehende Baueinrichtungen
Bauvorbescheid - 66 HBO (Teilgenehmigung)
- Bauvorbescheid ist unanfechtbar, unbeachtlich von späteren Gesetzesänderungen/B-Planänderungen
- Bauvorbescheid ergibt keine Baufreihabe (65 HBO) diese entsteht erst durch Baugenehmigung gem 64 HBO
Teilbaugenehmigung - 67 HBO
- Teilbaugenehmigung ergibt Teilbaufreigabe (vgl. 67 I 2 HBO)
fliegende Bauten - 68 HBO
- vorübergehende Baueinrichtungen
Tags: Baurecht
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