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Welche Arten von „Personen“ im Sinne des BGB kennen Sie? Nennen Sie jeweils Beispiele dazu und wann deren Rechtsfähigkeit beginnt.
a) natürliche Personen: (Menschen) Mit der Geburt §1 (erbfähig ab Zeugung §1923II)
b) juristische Personen:
des öffentliches Rechts (Körperschaften (Gemeinden, Landkreise, Länder), Anstalten, Stiftungen),
Rechtsfähigkeit beginnt mit Eintragung in ein Register des zuständigen Amtsgerichts.
des privaten Rechts (AG,KG,GmbH, Genossenschaften, eingetragene Vereine),
Rechtsfähigkeit beginnt durch Verwaltungsakt oder Gesetz.
b) juristische Personen:
des öffentliches Rechts (Körperschaften (Gemeinden, Landkreise, Länder), Anstalten, Stiftungen),
Rechtsfähigkeit beginnt mit Eintragung in ein Register des zuständigen Amtsgerichts.
des privaten Rechts (AG,KG,GmbH, Genossenschaften, eingetragene Vereine),
Rechtsfähigkeit beginnt durch Verwaltungsakt oder Gesetz.
Karteninfo:
Autor: Totti
Oberthema: Maschinenbau
Thema: Rechtskunde
Schule / Uni: FH
Ort: Hannover
Veröffentlicht: 28.03.2010