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Erkläre die verschiedenen Inventurarten! Welche besonderen Merkmale gibt es bei den jeweiligen Arten?
Stichtagsinventur
alle Vermögensgegenstände werden an einem festgesetzten Tag (Stichtag, i. d. R. am Ende eines Geschäftsjahres) erfasst. Zeitnahe Inventur erlaubt, d. h. Frist für Bestandsaufnahme 10 Tage vor oder nach dem Stichtag.
permanente Inventur
fortlaufende Erfassung der Vermögensgegenstände, also nach und nach während des ganzen Geschäftsjahres. Moderne DV-Anlagen sinnvoll. Warenbestand jederzeit erfassbar. Meist ohne körperliche Bestandsaufnahme z. B. durch Lagerkartei (= Sollbestand), 1x jährlich muss tatsächlicher Bestand (körperliche Aufnahme, = Istbestand) ermittelt werden.
Stichprobeninventur
Bestandsermittlung mithilfe mathematisch-statistischer Messmethoden aufgrund von Stichproben
zeitlich verlegte Inventur
- sinnvoll, wenn Bestände so umfangreich, dass die anderen Inventurarten nicht möglich sind oder nicht durchgeführt werden können
- Bestandsaufnahme 3 Monate vor oder 2 Monate nach dem Bilanzstichtag
- Mengen- und wertmäßige ERfassund am Inventurstichtag (nicht Bilanzstichtag!)
- der Wert des Bestandes am Inventurstichtag wird auf den Bilanzstichtag fortgeschrieben der zurückgerechnet.
alle Vermögensgegenstände werden an einem festgesetzten Tag (Stichtag, i. d. R. am Ende eines Geschäftsjahres) erfasst. Zeitnahe Inventur erlaubt, d. h. Frist für Bestandsaufnahme 10 Tage vor oder nach dem Stichtag.
permanente Inventur
fortlaufende Erfassung der Vermögensgegenstände, also nach und nach während des ganzen Geschäftsjahres. Moderne DV-Anlagen sinnvoll. Warenbestand jederzeit erfassbar. Meist ohne körperliche Bestandsaufnahme z. B. durch Lagerkartei (= Sollbestand), 1x jährlich muss tatsächlicher Bestand (körperliche Aufnahme, = Istbestand) ermittelt werden.
Stichprobeninventur
Bestandsermittlung mithilfe mathematisch-statistischer Messmethoden aufgrund von Stichproben
zeitlich verlegte Inventur
- sinnvoll, wenn Bestände so umfangreich, dass die anderen Inventurarten nicht möglich sind oder nicht durchgeführt werden können
- Bestandsaufnahme 3 Monate vor oder 2 Monate nach dem Bilanzstichtag
- Mengen- und wertmäßige ERfassund am Inventurstichtag (nicht Bilanzstichtag!)
- der Wert des Bestandes am Inventurstichtag wird auf den Bilanzstichtag fortgeschrieben der zurückgerechnet.
Tags: Inventur
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Karteninfo:
Autor: firefaith
Oberthema: Spezielle Wirtschaftslehre
Thema: Buchführung
Veröffentlicht: 27.03.2011