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241 a I
I. Ein Unternehmer 14 I = P (handelt selbstständig)
II. Schickt Verbraucher § 13 = F
III. Ungefragt Ware (bewegliche Sache) = Parfüm
IV. Und Verbraucher lehnt ab oder schweigt (denn wenn er zustimmt, dann kommt der Vertag zu Stande, dann besteht ein Anspruch des Händlers auf Bezahlung § 433 II)
Rechtsfolge 241 a I: besteht überhaupt kein Anspruch des Unternehmers gegen Verbraucher
1. Weder Bezahlung, da mangels Annahme kein Vertrag
2. Noch Rückgabe §§ 985, 812 oder Schadenersatz § 823 (Waren dürfen sogar vom Verbraucher vernichtet werden)
II. Schickt Verbraucher § 13 = F
III. Ungefragt Ware (bewegliche Sache) = Parfüm
IV. Und Verbraucher lehnt ab oder schweigt (denn wenn er zustimmt, dann kommt der Vertag zu Stande, dann besteht ein Anspruch des Händlers auf Bezahlung § 433 II)
Rechtsfolge 241 a I: besteht überhaupt kein Anspruch des Unternehmers gegen Verbraucher
1. Weder Bezahlung, da mangels Annahme kein Vertrag
2. Noch Rückgabe §§ 985, 812 oder Schadenersatz § 823 (Waren dürfen sogar vom Verbraucher vernichtet werden)