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Eigenbesitz <-> Fremdbesitz
Eigenbesitz: Sachherrschaft + Wille, für sich selbst zu besitzen. (§ 872)
Fremdbesitz: Sachherrschaft + Wille, für einen anderen zu besitzen = Erkennt einen anderen als Besitzer / Berechtigten an.
Fremdbesitz: Sachherrschaft + Wille, für einen anderen zu besitzen = Erkennt einen anderen als Besitzer / Berechtigten an.
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Sachenrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010