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Welche Regelung trifft das Grundgesetz für die Zuständigkeit des Bundes zur Ausführung von Bundesgesetzen durch bundeseigene Verwaltung?
Die bundeseigene Verwaltung unterliegt dem Enumerationsprinzip, muss durch das Grundgesetz also ausdrücklich bestimmt oder zugelassen sein (Art. 83 GG).
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010