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Baurecht: Bauordnungsrecht
Welche Rechtswirkung hat eine Baugenehmigung?
Was ist ein Bauvorbescheid? Welche Wirkung hat er?
Welche Rechtswirkung hat eine Baugenehmigung?
Was ist ein Bauvorbescheid? Welche Wirkung hat er?
I. Feststellenden und verfügenden Teil: Vereinbarkeit mit Baurecht und Aufhebung des präventieven Bauverbots für Bauwerk und Nutzung.
II. VA mit Doppelwirkung: Begünstigend für Bauherren, belastend für Nachbarn.
III. VA mit Schutzwirkung:Formelle RM + Unterstellen der materiellen RM (VA muss nach §§ 48, 49 VwVfG zurückgenommen werden. UU rückwirkend. Beachte: Frist, § 77 S. 1 NBauO).
I. Bauvorbescheid, § 74 NBauO: Vorgezogene verbindliche Entscheidung über Teilfragen einer späteren Baugenehmigung, gebundene Entscheidung. Unterfall: Bebauungsgenehmigung meint Entscheidung über bauplanungrechtliche Zulässigkeit.
II. Zweck: Planungssicherheit des Bauherren.
III. Wirkung: Kein Recht zum Bauen. (P) Vorbescheid bindent? E.A.: Vorbescheid = Zusage iSd § 38 VwVfG - erleichterte Rücknahme, § 38 III VwVfG. H.M.: Vorbescheid = feststellender VA (Wortlaut Sinn und Zweck) - Rücknahme ,§§ 48, 49 VwVfG/ Nachbar muss ggf Bauvorbescheid anfechten.
II. VA mit Doppelwirkung: Begünstigend für Bauherren, belastend für Nachbarn.
III. VA mit Schutzwirkung:Formelle RM + Unterstellen der materiellen RM (VA muss nach §§ 48, 49 VwVfG zurückgenommen werden. UU rückwirkend. Beachte: Frist, § 77 S. 1 NBauO).
I. Bauvorbescheid, § 74 NBauO: Vorgezogene verbindliche Entscheidung über Teilfragen einer späteren Baugenehmigung, gebundene Entscheidung. Unterfall: Bebauungsgenehmigung meint Entscheidung über bauplanungrechtliche Zulässigkeit.
II. Zweck: Planungssicherheit des Bauherren.
III. Wirkung: Kein Recht zum Bauen. (P) Vorbescheid bindent? E.A.: Vorbescheid = Zusage iSd § 38 VwVfG - erleichterte Rücknahme, § 38 III VwVfG. H.M.: Vorbescheid = feststellender VA (Wortlaut Sinn und Zweck) - Rücknahme ,§§ 48, 49 VwVfG/ Nachbar muss ggf Bauvorbescheid anfechten.
Tags: Öffentlliches Recht/Baurecht/Bauordnungsrecht
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