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Was ist ein Verwaltungsakt mit Doppelwirkung?
Verwaltungsakte mit Doppelwirkung sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen ambivalent, begünstigen also entweder den Adressaten und belasten einen Dritten oder belasten den Adressaten und begünstigen einen Dritten. Aus dieser Konstellation ergeben sich besondere Rechtsschutzprobleme, insbesondere im Hinblick auf den vorläufigen Rechtsschutz (§ 80 a VwGO).
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010